Nutzungsrecht/Quelle
Die Verwendung dieser «Accessibility -Checkliste 2.1» mit Erklärungen und Glossar ist ausdrücklich genehmigt. Vorausgesetzt wird die Namensnennung der «Schweizer Accessibility-Checkliste 2.1» und die Angabe der Bezugsadresse (URL) und die Weitergabe unter gleichen Bedingungen.
Initiative
Die Erarbeitung der Inhalte dieser Accessibility-Checkliste lag bei «Zugang für alle» und wurde ermöglicht durch das Bundesamt für Kommunikation BAKOM, die Bundeskanzlei BK und das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB.