WCAG 2.0, 2.2.2, A

Pausieren, beenden, ausblenden

  • WCAG: 2.0
  • Stufe: A
  • Thema: Flexibilität der Anzeige

Sich bewegender, blinkender oder sonstwie verändernder Inhalt (etwa Werbung) muss gestoppt oder ausgeblendet werden können. Dies ermöglicht es Menschen, die davon abgelenkt werden (etwa bei Aufmerksamkeitsdefiziten), Inhalte störungsfrei zu nutzen.

Verstehen

Dauerhaft animierte Elemente (etwa Werbebanner) erfordern zusätzliche Aufmerksamkeit. Dies kann verhindern, dass Menschen mit eingeschränkter kognitiver Leistung sich auf andere Inhalte konzentrieren können auf derselben Seite. Dadurch werden solche Seiten schnell gänzlich unbenutzbar. Entsprechende Elemente müssen deshalb pausiert, gestoppt oder ausgeblendet werden können. Dies gilt auch für Funktionen, die sich automatisch aktualisieren (etwa ein Newsticker).

Ausnahmen: Die Bewegung ist eine Animation, die läuft, um anzuzeigen, dass etwas geladen wird (ein «Spinner»); oder die Animation dauert nicht länger als 5 Sekunden.

Hinweis: Für Anforderungen in Bezug auf flackernden oder blitzenden Inhalt beachten Sie 2.3.1.

Verantwortlichkeiten

  • Das Designteam definiert einfach wahrzunehmende und gut zu bedienende Möglichkeiten, Animationen zu pausieren, zu stoppen oder auszublenden.
  • Das Entwicklungsteam setzt die vom Designteam definierten Vorgaben korrekt um.
  • Auftraggebende sollten sich bewusst sein, dass Animationen eine unnötige Ablenkung für alle darstellen können.

WCAG-Text

Für sich bewegende, blinkende, scrollende oder sich automatisch aktualisierende Informationen gelten alle folgenden Punkte:

- Sich bewegend, blinkend, scrollend: Für alle sich bewegenden, blinkenden oder scrollenden Informationen, die (1) automatisch beginnen, (2) länger als 5 Sekunden dauern und (3) parallel zu anderen Inhalten dargestellt werden, gibt es einen Mechanismus für den Benutzer, um diese zu pausieren, zu beenden oder auszublenden, ausser die Bewegung, das Blinken oder das Scrollen ist Teil einer Handlung, bei der es unentbehrlich ist und

- Automatische Aktualisierung: Für alle sich automatisch aktualisierenden Informationen, die (1) automatisch beginnen und (2) parallel mit anderen Inhalten dargestellt werden, gibt es einen Mechanismus, damit der Benutzer die Aktualisierung pausieren, beenden oder ausblenden oder die Häufigkeit der Aktualisierung kontrollieren kann, ausser die automatische Aktualisierung ist Teil einer Handlung, bei der sie unentbehrlich ist.

Anmerkung 1: Für Anforderungen in Bezug auf flackernden oder blitzenden Inhalt beachten Sie Richtlinie 2.3.

Anmerkung 2: Jeglicher Inhalt, der dieses Erfolgskriterium nicht erfüllt, kann die Möglichkeit eines Benutzers beeinträchtigen, die ganze Seite zu nutzen. Daher muss jeglicher Inhalt auf einer Webseite (egal ob er dazu benutzt wird, andere Erfolgskriterien zu erfüllen oder nicht) dieses Erfolgskriterium erfüllen. Siehe Konformitätsbedingung 5: Nicht-Störend.

Anmerkung 3: Inhalt, der regelmässig durch Software aktualisiert oder zum Benutzeragenten gestreamt wird, muss Informationen, die zwischen dem Beginn der Pause und der Wiederaufnahme der Präsentation generiert oder erhalten werden, nicht aufrechterhalten oder anzeigen, da dies möglicherweise technisch nicht möglich ist und es in vielen Situationen irreführend sein könnte, dies zu tun.

Anmerkung 4: Eine Animation, die als Teil einer Vorlade-Phase oder einer ähnlichen Situation entsteht, kann als unentbehrlich angesehen werden, wenn für alle Benutzer während dieser Phase keine Interaktion stattfinden kann und wenn es Benutzer verwirren könnte oder dazu führen könnte, dass sie denken, dass der Inhalt eingefroren oder defekt ist, wenn der Fortschritt nicht angezeigt wird.

Text-Beispiel

Ein Newsticker, welcher regelmässig automatisch die neusten Meldungen anzeigt, verfügt über einen Schalter zum Pausieren desselben.