WCAG 2.0, 2.3.1, A

Grenzwert von dreimaligem Blitzen oder weniger

  • WCAG: 2.0
  • Stufe: A
  • Thema: Flexibilität der Anzeige

Animationen dürfen höchstens dreimal blitzen pro Sekunde. Dies ermöglicht es Menschen mit lichtempfindlichen Anfallsleiden (etwa Epilepsie), Inhalte gefahrlos zu nutzen.

Verstehen

Webseiten dürfen nichts enthalten, was mehr als dreimal pro Sekunde blitzt (ausser der Blitz liegt unterhalb der allgemeinen Grenzwerte hierfür).

Hinweis: Wir empfehlen, auf Blitzen generell zu verzichten. Denken Sie daran, dass Blitzen etwas anderes ist als Blinken (siehe 2.2.2).

Verantwortlichkeiten

  • Auftraggebende sollten sich bewusst sein, dass Blitzen eine unnötige Ablenkung für alle bis hin zu einer Gefahr darstellen kann.

WCAG-Text

Webseiten enthalten nichts, was öfter als dreimal in einem beliebigen, eine Sekunde dauernden Zeitraum blitzt, oder der Blitz ist unterhalb der allgemeinen Grenzwerte zu Blitzen und roten Blitzen.

Anmerkung: Jeglicher Inhalt, der dieses Erfolgskriterium nicht erfüllt, kann die Möglichkeit eines Benutzers beeinträchtigen, die ganze Seite zu nutzen. Daher muss jeglicher Inhalt auf einer Webseite (egal ob er dazu benutzt wird, andere Erfolgskriterien zu erfüllen oder nicht) dieses Erfolgskriterium erfüllen. Siehe Konformitätsbedingung 5: Nicht-Störend.