Sensorische Eigenschaften
- WCAG: 2.0
- Stufe: A
- Thema: Kontrast und Sensorik
Informationen müssen so vermittelt werden, dass sie sich nicht auf eine einzelne sensorische Wahrnehmungsfähigkeit beschränken (z.B. farbliches Sehvermögen). Dies ermöglicht es Menschen, welchen diese Wahrnehmungsfähigkeit fehlt, trotzdem alle Informationen verarbeiten zu können.
Verstehen
Eine Person mit Farbfehlsichtigkeit kann wenig anfangen mit dem Hinweis «Korrigieren Sie die rot markierten Felder». Eine blinde Person hingegen versteht den Hinweis «Siehe rechte Spalte» nicht. Eine hörbeeinträchtige Person kann auditive Signale (etwa ein Warnton bei fehlerhaften Eingaben) nicht wahrnehmen.
Diesem Umstand kann Rechnung getragen werden, indem weitere Stimuli auf anderen Wahrnehmungskanälen angeboten werden, etwa «Korrigieren Sie die rot und mit Ausrufezeichen markierten Felder», oder «Siehe rechte Spalte ‹Erklärungen›». Zeigen Sie bei auditiven Signalen zudem immer auch einen visuellen Hinweis an.
Hinweis: Für Anforderungen in Bezug auf Informationsvermittlung über Farbe allein, beachten Sie Richtlinie 1.4.
Verantwortlichkeiten
- Das Designteam definiert für Informationen, welche auf eine bestimmte sensorische Wahrnehmungsfähigkeit setzen, immer auch eine Alternative.
- Das Entwicklungsteam setzt die vom Designteam definierten Vorgaben um.
- Die Inhaltsverantwortlichen formulieren Inhalte zugänglich, indem das Verständnis nicht nur vom Hinweis auf eine einzelne sensorische Wahrnehmungsfähigkeit abhängt.
WCAG-Text
Anweisungen, die für das Verständnis und die Bedienung von Inhalt bereitgestellt werden, stützen sich nicht nur auf sensorische Eigenschaften von Komponenten wie Form, Grösse, visuelle Position, Ausrichtung oder Ton.
Anmerkung: Für Anforderungen in Bezug auf Informationsvermittlung über Farbe allein, beachten Sie Richtlinie 1.4.
Text-Beispiel
Fehlerhafte Eingabefelder in einem Formular werden nicht nur rot umrandet, sondern auch mit einem eindeutigen Symbol (z.B. ein Ausrufezeichen) als fehlerhaft gekennzeichnet.